Arbeiter

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Arbeiter sind unselbständig beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsinhalt überwiegend aus körperlicher Arbeit mit hoher Arbeitsschwere durch überwiegend mittlere bis schwere Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Arbeitslohn als Gegenleistung gezahlt wird. Pendant sind Angestellte.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort „Arbeiter“ ist sprachlich ein Nomen Agentis aus dem Begriff Arbeit. Dieses Wort entstammt dem althochdeutschen „arabeit(i)“ für „Mühe, Plage, Qual“ und drückt das mit Arbeit verbundene Arbeitsleid aus. „Arbeiter“ bezeichnet Hans Bahlow zufolge vor allem den schwer körperlich Arbeitenden, denn Arbeit meint „Knechtsarbeit, Mühsal, Not“.

Allgemeines[Bearbeiten]

Während in Einzelwissenschaften weiterhin zwischen Angestellten und Arbeitern differenziert wird, verschwimmen die Konturen dieser Begriffe in der Umgangssprache. Eine der Ursachen für das Fehlen eines hinlänglich präzisen Begriffes liegt darin, dass eine funktionale Unterscheidung der Tätigkeiten von Angestellten und Arbeitern oft nicht möglich ist, insbesondere wenn es sich um gemischte Tätigkeiten handelt. Arbeiter verrichten aus physiologischer Perspektive jedenfalls überwiegend mittlere bis schwere körperliche Tätigkeit, sie erhalten einen Arbeitslohn, dessen Lohnniveau meist unterhalb des Einkommensniveaus eines Angestellten liegt. Die Einkünfte des Angestellten heißen Gehalt. Im Einkommensteuerrecht werden Lohn und Gehalt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusammengefasst.

Die Stellung im Beruf bleibt bei Arbeitern oder Angestellten ein spürbares Diskriminierungsmerkmal. So leben im Industrieunternehmen Produktionsarbeiter und Mitarbeiter der Verwaltung oft in getrennten Welten: Es gibt unterschiedliche Arbeitszeiten, getrennte Arbeitsstätten und Kantinen, andere Arbeitskleidung und eine andere Arbeitssicherheit bei Angestellten und Arbeitern.

Mit dem Begriff Arbeiter bzw. Arbeiterinnen ist vor allem ein sozialer Status verbunden, der sie vom Angestellten oder Beamten unterscheidet (soziale Schicht). Diese soziale Differenzierung zwischen Arbeitern, Angestellten oder Beamten besteht auch in anderen Kulturkreisen (worker, Blue Collar worker für Arbeiter, clerk, white collar worker für Angestellte). Die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten beruhte bis Anfang der 2000er Jahre auf arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen sowie funktionalen und soziokulturellen Merkmalen. Typische Berufe sind z. B. Industriemechaniker/-in, Mechatroniker/-in, Elektroniker/-in usw.

Eines der zentralen Themen der Debatte ist die Angleichung von Arbeitern und Angestellten, Rationalisierung u. a. durch entsprechende Änderung von Gesetzen und gemeinsamen Entgelt-Rahmenabkommen bzw. Entgelt-Rahmentarifverträgen. Bis in die 2000er Jahre wurden die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten auch in Tarifverträge in Deutschland abgebildet. Unterschiedliche Systeme für die Eingruppierung und Entgeltdifferenzierung waren und sind üblich. Arbeiter besaßen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, Angestellte galten mit sechs Wochen zum Quartalsende als besser geschützt. Funktional übernahmen Angestellte überwiegend Tätigkeiten in der Administration, der Konstruktion usw., während Arbeiter in der Produktion, aber auch der Logistik beschäftigt waren. Bis zum Jahr 2004 waren für Arbeiter bzw. Arbeiterinnen die Landesversicherungsanstalten, für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig. Letztere Differenzierung wurde im Januar 2005 abgeschafft.

Quellen[Bearbeiten]

  • Ernst Jünger: Der Arbeiter. Herrschaft und Gestalt. (1932). Stuttgart 1982 (Der Arbeiter als allgemeines Symbol der modernen Technik).