Angestellter

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Angestellter ist ein unselbständig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsinhalt überwiegend aus geistiger Arbeit mit geringer Arbeitsschwere durch überwiegend einfache Handarbeit oder geringe Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Gehalt als Gegenleistung gezahlt wird. Pendant ist ein Arbeiter.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort „Angestellter“ ist das Nomen Agentis von Anstellung, die bis Februar 2009 eine Ernennung zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Beamten vom Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichen Abschluss der beamtenrechtlichen Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter erstmaliger Verleihung eines statusrechtlichen Amtes war.