Beschäftigung

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Der Begriff Beschäftigung ist ein Polysem, das je nach Fachgebiet durch die Ausübung einer Tätigkeit gekennzeichnet ist.

Allgemeines[Bearbeiten]

Als Fachgebiete, die sich mit der Beschäftigung befassen, kommen insbesondere Sozialrecht, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und auch die Umgangssprache in Frage.

Sozialrecht[Bearbeiten]

Im Sozialrecht ist die Beschäftigung ein Rechtsbegriff, der in § 7 SGB IV eine Legaldefinition erfährt. Danach ist Beschäftigung „die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“