Chor (Architektur)

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In der sakralen Architektur bezeichnet der Chor, auch Chorraum, Presbyterium oder Altarraum genannt, jenen Platz in Kirchen, der den Hauptaltar umgibt und der früher dem Klerus oder den Ordensgemeinschaften zur Feier des Stundengebets vorbehalten war. Die Kleriker, die in Kathedralen, Basiliken oder Ordenskirchen an der gemeinsamen Liturgie mitwirken, werden Chorherren genannt. Ursprünglich war der Chor – seinem Namen entsprechend – der Raum für die Sänger der Liturgie. Der Hauptaltarraum der Kirche wird als capella maior bezeichnet und ist vom Chor zu unterscheiden.

Der Begriff „Chor“ kann sich auch auf einen abgegrenzten Bereich fern vom Hauptaltar beziehen, etwa als Nonnenchor.

Ein Chor kann in der Breite ein- oder mehrschiffig sein und in der Tiefe ein oder mehrere Joche umfassen. Die Begriffe Binnenchor, Hochchor und Hoher Chor bezeichnen bei mehrschiffigen Chorbauten den inneren Chorbereich in Abgrenzung von den Seitenschiffen und dem ggf. vorhandenen Chorumgang. Der Chorumgang gehört nicht zum Chor im engeren Sinn, da er nicht dem Klerus vorbehalten war. Es gibt aber auch eine erweiterte Definition des Begriffs Chor, die den gesamten den Hauptaltar beinhaltenden Gebäudeflügel einschließt und manchmal im architektonischen Bereich Verwendung findet. Im Folgenden wird die engere Definition verwendet.