Kirche (Bauwerk)

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Eine Kirche oder ein Kirchengebäude ist ein von einer oder mehreren christlichen Konfession(en) zum Gottesdienst, zum Gebet und zur stillen Einkehr genutzter Sakralbau. Ausgehend von der etymologischen Bedeutung des altgriechischen Wortes kyriakḗ [oikía] dem Herrn gehörend[es Haus] gelten Kirchen als Gotteshäuser. Kirchen werden darüber hinaus manchmal auch für Gemeindeversammlungen, kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte), Vorträge und weitere kirchliche, kulturelle und soziale Aktivitäten genutzt.

Als Kirchenbau bezeichnet man im Bereich von Architektur und Bauwesen die Disziplin, die sich mit Entwurf, Neubau, Umbau und Erhalt von Kirchen beschäftigt.

Überblick[Bearbeiten]

Die Kirche ist der zentrale Ort des Gottesdienstes der römisch-katholischen, alt-katholischen, orthodoxen, iroschottischen, anglikanischen und der evangelischen Gemeinden. Sie dient der Versammlung der Glaubensgemeinschaft, der gemeinsamen Andacht, der Verkündigung des Wortes Gottes, der Spendung und dem Empfang von Sakramenten und Sakramentalien. Außerhalb von Gottesdiensten dienen Kirchen – sofern sie offen stehen – auch dem persönlichen individuellen Gebet, dem Innehalten vor Gott oder einfach nur dem Zur-Ruhe-Kommen.

Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche ist es „ein heiliges, für den Gottesdienst bestimmtes Gebäude, zu dem die Gläubigen das Recht freien Zugangs haben, um Gottesdienst vornehmlich öffentlich auszuüben.“ Für Martin Luther war ein Gebäude nur dann Kirche, wenn Christen darin zusammenkommen, „bitten, predigt horen und sacrament empfahen.“ Er empfiehlt deshalb den Abbruch von Kirchen, wenn diese nicht mehr dem gottesdienstlichen Geschehen dienen: „wie mit allen anderen hewßern thutt, wenn sie nymmer nütz sind“. Der Kirchenbau an und für sich besitzt nach Luther keine Heiligkeit. Ähnlich sah es der reformierte Theologe Heinrich Bullinger (1504–1575). Heilig war eine Kirche für ihn, „sofern sie durch den heiligen Gebrauch – und das heißt durch den gottesdienstlichen Gebrauch der Gemeinde – geheiligt wird.“

Die Unterschiede im Verständnis spielen auch bei der Heiligung des Gebäudes eine nicht unbedeutende Rolle. Während etwa in der römisch-katholischen Kirche ein Kirchengebäude durch den dem Bischof vorbehaltenen Ritus der Kirchweihe geweiht („dediziert“) oder gesegnet wird, werden evangelische Kirchen ihrer Bestimmung übergeben, beziehungsweise „gewidmet“. Wird eine Kirche nicht mehr benutzt, so geht dem in der katholischen Kirche die Profanierung voran, evangelischen Kirchen in der Regel eine sogenannte „Entwidmung“.

Katholische Kirchen erhalten mit der Weihe einen „Titel“ (titulus ecclesiae). Damit ist das Patrozinium gemeint; die Kirche wird einem oder auch mehreren Patronen unterstellt, dessen Gedenktag jährlich in dieser Kirche als Hochfest begangen wird. Neben Heiligen kann der Titulus ecclesiae auch ein Glaubensgeheimnis sein: die heiligste Dreifaltigkeit selbst; Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Glaubensgeheimnisse oder seines Titels, etwa Christkönig, Salvator oder Herz Jesu; der Heilige Geist; die Jungfrau und Gottesmutter Maria mit einem ihrer liturgischen Titel, etwa Unsere Liebe Frau, Maria Hilf oder Mariä Himmelfahrt; die heiligen Engel.

Viele Kirchengebäude sind außerhalb der Gottesdienste verschlossen. Die Initiativen „offene Kirche“ verschiedener evangelischer Landeskirchen wollen dem entgegenwirken und laden die Gemeinden ein, auch unter der Woche ihre Gotteshäuser zu öffnen. Einige Kirchengebäude sind außerhalb der Gottesdienstzeiten der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung von Eintrittsgeld zugänglich. Auch „weltliche“ Veranstaltungen wie Konzerte oder Lesungen finden manchmal in Kirchengebäuden statt.

Kirchen sind oft ein Baudenkmal, Kulturgut und Teil des kulturellen Erbes. Viele Kirchen tragen das Kennzeichen für Kulturgut beziehungsweise das Kennzeichen für Kulturgut unter Sonderschutz entsprechend der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (vgl. Blue Shield International).

Begriffe[Bearbeiten]

Pfarrkirche[Bearbeiten]

Die Pfarrkirche, im Protestantismus auch Gemeindekirche genannt, ist die Hauptkirche einer Pfarrei oder Kirchengemeinde. Weitere Kirchen und Kapellen in einer Pfarrei dienen einer Einzelfunktion, so als Friedhofskapelle – mancherorts auch als „Aussegnungshalle“ bezeichnet – oder als Jugendkirche, oder sie sind Filialkirchen in einer Gemeinde, die einer Pfarrei zugeordnet ist. Das Gebiet einer Kirchengemeinde oder Pfarrei beruht in der Regel auf historischen politischen Gemeindegrenzen, in größeren Städten auf einem Stadtteil oder einem Stadtbezirk. Die Volkskirchen folgen in diesem Sinne dem Parochialprinzip, Freikirchen kennen diese Regelung nicht. Einer Kirche sind meistens weitere administrative oder soziale Einrichtungen wie etwa ein Pfarramt, Kindergärten oder Schulen zugeordnet. Sie liegen in der Nachbarschaft oder auf dem Kirchengelände.

Klosterkirche[Bearbeiten]

Die Kirche eines Klosters kann Klosterkirche, Abteikirche, Prioratskirche, Katholikon (Hauptkirche eines griechisch-orthodoxen Klosters) oder Münster (von monasterium Kloster) genannt werden. Der Begriff Münster wird für manche Kathedralen, Pfarrkirchen und Klosterkirchen gleichermaßen verwendet. Kirchen in evangelischen Klöstern, Kommunitäten oder Lebensgemeinschaften werden teils auch Ordenskapelle genannt, Beispiel Communität Christusbruderschaft Selbitz.