Erfolgsrechnung

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Die Erfolgsrechnung ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen eine Methode zur Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Erfolg eines Unternehmens zeigt sich in seiner Erfüllung des Unternehmensziels der Gewinnmaximierung oder Kostendeckung. „Erfolg“ oder „Ergebnis“ sind in der Betriebswirtschaftslehre neutrale Begriffe, die sowohl einen Jahresüberschuss als auch einen Jahresfehlbetrag bedeuten können. Auch Zwischensummen bis zum Endergebnis Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gelten als Erfolgsrechnung.

Die Vereinheitlichung der Grundbegriffe der Erfolgsrechnung (Aufwand, Erfolg, Erlös, Ertrag, Kosten oder Leistung) geht auf Erwin Geldmacher zurück, der 1929 deren uneinheitliche Verwendung in der Betriebswirtschaftslehre kritisierte. Betriebserfolg ist für ihn der Unterschied zwischen Zweckertrag und Kosten.