Erlös

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Erlös ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen der Gegenwert, der einem Unternehmen in Form von Zahlungsmitteln oder Forderungen durch den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zufließt.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Erlös E ist der in Geld bewertete, durch den Marktpreis p erzielte Gegenwert aus dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen (P):

E= P x p

Andere synonyme Bezeichnungen für Erlös sind der Rechtsbegriff „Umsatzerlös“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB beim Gesamtkostenverfahren) oder beim Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 HGB), einfach auch „Umsatz“ oder „Bruttoerlös“ genannt. Beim Bruttoerlös oder Brutto-Umsatz sind noch keine Kosten (Material-, Personalkosten usw.) abgezogen, beim Nettoerlös oder Netto-Umsatz lediglich die mit dem Verkauf direkt zusammenhängenden Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti), ausgenommen indirekte Kosten wie z. B. abgetretene Forderungen an Dritte (Delkredere). Für die Preiskalkulation ist der Nettoerlös maßgebend.