Festung

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Eine Festung ist im Allgemeinen ein durch Wehranlagen stark befestigter Ort. Im engeren Sinne bezeichnet Festung in der Neuzeit eine eigenständige, meist stark gegliederte Wehranlage aus starkem Mauerwerk, später auch aus Beton, die dem Schutz gegen feindliche Feuerwaffen (insbesondere Artillerie) bei gleichzeitigem defensivem Feuerwaffeneinsatz durch die Verteidiger dient. Festungen dieser Art wurden ab dem 15. Jahrhundert als Reaktion auf den Einsatz schwerer Pulvergeschütze erbaut und waren bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts üblich. Sie konnten der Grenz- oder Küstensicherung dienen, den Ausgangspunkt einer Offensive bilden und sich zurückziehende Heere aufnehmen. Darüber hinaus wurden manche Festungen als Verwaltungssitz, Gefängnis oder Aufbewahrungsort staatlicher Reserven an Geld oder Edelmetallen genutzt.

Der Ursprung der Begriffe Festung, Befestigung und Feste findet sich im mittelhochdeutschen Adjektiv veste im Sinne von „beständig“, „hart“, „stark“, das sich zu dem neuhochdeutschen fest entwickelte. Eine vergleichbare Wortherkunft ist bei der Fortifikation und dem Fort gegeben, die auf das lateinische fortis für „fest“, „kräftig“, „stark“ zurückgehen.

Die Eigenschaft einer Burg oder Festung, gegen ein gewaltsames Eindringen mittels Leiterangriffen gesichert zu sein, wurde früher als Sturmfreiheit bezeichnet (der Begriff wandelte sich später in die Bezeichnung für die Höhe des Walles einer Festung über ihrem Fundament).

Grundlagen[Bearbeiten]

Grundriss und Profil einer Festung richteten sich nach den Schusslinien der zur Verteidigung verwendeten Feuerwaffen, wodurch die weitgehende Vermeidung toter Winkel erreicht wurde. Sie setzte sich aus unterschiedlichen Werken zusammen, worunter einzelne Befestigungsanlagen wie Bastionen oder Wälle zu verstehen sind. Hinzu kamen Kasernen, Munitionslager, Zeughäuser und weitere Garnisonsgebäude. Eine Festung konnte zudem einen zivilen Bereich umfassen.

Festungen wurden nach individuellen Befestigungssystemen erbaut, die als Manieren bezeichnet werden. Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um spezifische Verwirklichungen des Bastionär-, Tenaillen- oder Polygonalsystems. Die sechs wichtigsten Manieren, anhand derer sich die fortifikatorischen Epochen des 16. bis 19. Jahrhunderts voneinander abgrenzen lassen, sind

  • die alt- und neuitalienische,
  • die alt- und neuniederländische und
  • die alt- und neupreußische bzw. neudeutsche oder neuösterreichische.

Viele erhaltene Festungsanlagen weisen Elemente verschiedener Manieren auf, da waffentechnische Fortschritte wiederholt zu baulichen Anpassungen zwangen.

Das einzige bedeutende Definitionskriterium einer Festung ist die systematisch durchgeführte Ausrichtung auf die Kampfführung mit und gegen Artillerie. Neben Städten konnten auch Burgen, Schlösser und Klöster zu Festungen ausgebaut werden. Da hierbei die Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz und der topographischen Gegebenheiten erforderlich war, bot üblicherweise nur die Neuerrichtung einer Festung in ebenem Gelände die Möglichkeit zur idealtypischen Umsetzung einer Manier.