Flussordnungszahl

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Die Flussordnungszahl (FLOZ) oder Gewässerordnungszahl ist in der Geomorphologie und Gewässerkunde eine positive Ganzzahl, die den Grad der Verzweigung in einem Gewässernetz angibt.

Es gibt verschiedene Ansätze für die topologische Ordnung von Flüssen bzw. Flussabschnitten nach ihrem Abstand von der Quelle oder von der Konfluenz (Zusammenfluss zweier Flüsse, siehe dazu: Mündung) ins Meer, und ihrer hierarchischen Stellung im Gewässersystem.

Die klassische Flussordnung[Bearbeiten]

Die klassische Flussordnung teilt dem ins Meer mündenden Fluss (Strom) die Ordnung eins zu. Nebenflüsse erhalten jeweils eine um eins größere Ordnung als der Fluss, in den sie münden.

Diese von der Mündung ausgehende Flussordnungszahl kennzeichnet die Stellung im Flussnetz. Sie ist für allgemeine kartografische Zwecke angemessen, wirft aber Probleme auf, weil an jedem Zusammenfluss entschieden werden muss, an welcher der Abzweigungen der Fluss sich fortsetzt, oder ob er hier als Zusammenfluss zweier anderer Flüsse seine (hydrologische) Quelle hat. In der Anwendung spricht man nicht von Fluss, sondern von Strang, und der Strang der Ordnung 1 ist der, der an jeder Flussvereinigung der jeweils größere, wasserreichere ist, was die überkommene, sehr alte Namengebung der meisten Flüsse weitgehend widerspiegelt. Auch im Zusammenhang mit diesem Flussordnungssystem ist die Suche der Geographen des 19. Jahrhunderts nach der „wahren“ Quelle zu verstehen. Im Zuge dessen wurden weitere Kriterien diskutiert, nach denen der Hauptstrang definiert werden könne. Das Interesse galt neben dem Fließweg mit der größten Länge (Quelle mit maximaler Distanz zur Mündung) und den Größen der jeweils zu vergleichenden Teil-Einzugsgebiete besonders der größeren Richtungskonstanz am Punkt des Zusammenflusses, auch im Hinblick auf bloß namentliche, im Volumen nachrangige Hauptflüsse (wie Rhein/Aare oder Elbe/Moldau).