Strom (Gewässerart)

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Als Strom wird ein großer Fluss bezeichnet, der ins offene Meer mündet. Als Kriterium wird eine Länge von mindestens 500 km und ein Einzugsgebiet von mindestens 100.000 km² angegeben.

Definition[Bearbeiten]

Zur Definition von Strom wird in Deutschland oft, der DIN-Norm 4049 folgend, das Mündungsgewässer herangezogen. Dieser Begriffsbestimmung gemäß wäre ein Strom ein Fluss, der direkt ins Meer mündet. Danach wäre die in die Nordsee mündende Ems ein Strom, die deutlich mehr Wasser führenden Donau-Nebenflüsse Inn und Theiß jedoch nicht.

Ebenso ist zu unterscheiden zwischen Strömen und den deutlich kürzeren und ein nur vergleichsweise kleines Einzugsgebiet entwässernden Küstenflüssen.