Einzugsgebiet

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Das Einzugsgebiet (Entwässerungsgebiet, Abflussgebiet) ist das Gebiet bzw. die Fläche, aus der ein Gewässersystem seinen Abfluss bezieht, also das Areal innerhalb der Wasserscheiden des Gewässers.

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem oberirdischen und dem unterirdischen Einzugsgebiet. Das oberirdische Einzugsgebiet kann in der Regel schnell durch die Topographie des Geländes (Orographie) ermittelt werden. Davon abweichende unterirdische Einzugsgebiete durch Grundwasserströme zu ermitteln, ist aufwendig, weshalb dies für die meisten Gewässer nicht geschehen ist. Außerdem wird das Einzugsgebiet vielfach durch technische Eingriffe (Schifffahrtskanäle, Wasserkraft und Trinkwasserversorgung) beeinflusst.

Definition[Bearbeiten]

Das Einzugsgebiet ist ein „Gebiet mit einem gemeinsamen Ausfluss für Oberflächenabfluss“, einschließlich des Grundwassers. Der Ausfluss des Entwässerungsgebietes ist dessen Vorfluter. Die Umrahmung eines Einzugsgebietes ist die Wasserscheide, sodass sich das Einzugsgebiet auch definieren lässt als „Areal, das, mit Ausnahme eines Punktes, vollständig von Wasserscheiden umgrenzt ist“. Die auf die Ebene projizierte Fläche des Einzugsgebietes heißt Einzugsgebietsfläche.

Das Gebiet wird vor allem durch die topographischen und geologischen Verhältnisse bestimmt. Die Wasserbilanz eines Einzugsgebiets schließt ober- und unterirdische Abflüsse ein. Letztere können jedoch auch in ein anderes Tal gelangen und damit dem Grundwasser eines anderen oberirdischen Einzugsgebietes zuströmen. In diesem Fall stimmen oberirdisches und unterirdisches Einzugsgebiet nicht überein.

Einzugsgebiete beziehen sich immer auf einen bestimmten Punkt, in der Regel einen Pegel (sollte keine Pegelstelle vorhanden sein, wird der Bezugspunkt dagegen Gebietsauslass genannt). Das Einzugsgebiet eines kleinen Fließgewässers bezieht sich somit meist auf den Punkt, an dem das Gewässer in ein Gewässer höherer Ordnung mündet.

Die Quell- und Einzugsgebiete von Bächen und kleineren Flüssen sind immer auch Teil eines größeren Einzugsgebietes, nämlich von jenem Gewässer, in das sie münden. Fließt ein Bach direkt ins Meer, gehört er zu dessen viel größerem Einzugsgebiet. In höher gelegenen Gebieten eines Hochgebirges stellen hingegen die Kare und Gletscher den Beginn der Einzugsgebiete dar.

Das wirksame Einzugsgebiet ergibt sich aus dem natürlichen Einzugsgebiet unter Berücksichtigung der von Zu- und Ableitungen betroffenen Gebiete. Es wird insbesondere zur Berechnung der Abflussspenden benötigt, um deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten.