Gemeindeverband (Österreich)

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Ein Gemeindeverband ist in Österreich ein Zusammenschluss von politischen Gemeinden zur gemeinsamen Besorgung einzelner Aufgaben.

Rechtliche Grundlagen[Bearbeiten]

Die österreichische Bundesverfassung ordnet an, dass sich Gemeinden "zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches […] durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen" können (Art. 116a Abs. 1 B-VG). Nähere Regelungen zu den Gemeindeverbände finden sich teilweise in den Gemeindeordnungen der Länder, teilweise in eigenen Gesetzen:

  • Burgenländisches Gemeindeverbandsgesetz 1987
  • Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) §§ 83–85
  • Nö. Gemeindeverbandsgesetz
  • Oö. Gemeindeverbändegesetz 1988
  • Salzburger Gemeindeverbändegesetz 1986
  • Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG 1997), lt. § 38 Gemeindeverbände, Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO)
  • Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO §§ 129–142
  • Vorarlberger Gemeindegesetz §§ 93–96

Gemeindeverbände verfügen über Rechtspersönlichkeit, in gewissen Angelegenheiten sind sie den Gebietskörperschaften gleichgestellt. So gelten für ihre Bediensteten in der Regel dieselben Vorschriften, die für die Bediensteten der Gemeinden gelten.

Organe der Gemeindeverbände sind typischerweise die Vollversammlung, der Vorstand und der Obmann. Die Vollversammlung besteht aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden und ist oberstes Organ des Gemeindeverbandes. Vorstand und Obmann führen die laufenden Geschäfte des Gemeindeverbandes.