Germanische Stammesrechte

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Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5. bis ins 9. Jahrhundert entstanden sind.

Die im Überblick häufig als germanisches Recht aufgerufenen Kodizes repräsentieren in ihrem historischen Auftreten je einzelne germanische Stämme und Völker, diese wohnhaft an verschiedenen Orten und in verschiedenen Ländern. Insoweit kann kein germanisches Ur-Recht ausgemacht werden, bei dem alle Entwicklungen ihren Ausgangspunkt gehabt hätten, im Gegenteil sind zahlreiche scharfe Gegensätze zu konstatieren.

In den Stammesrechten verschmolzen mit wechselndem Gewicht germanische, römische und christliche Rechtsvorstellungen. Die Aufzeichnungen sind in Latein verfasst und mit germanischen Ausdrücken durchsetzt.

Quellen[Bearbeiten]

  • Hermann Conring: Der Ursprung des deutschen Rechts. Hrsg. von Michael Stolleis, übersetzt von Ilse Hoffmann-Meckenstock. Insel, Frankfurt am Main 1994, Kapitel 1 („Die germanischen Stämme lebten einst nicht nach geschriebenen Gesetzen“), S. 18–20.