Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

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Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und Personengruppen der Selbstständige, sowie Kindererziehende und häusliche Pflegepersonen. Daneben ist eine freiwillige Versicherung grundsätzlich möglich. Neben Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente sowie Leistungen zur Teilhabe erbracht. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderlichen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch).

Vornehmlich wird die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Umlageverfahren finanziert. Das heißt, dass die Beiträge der derzeitigen Beitragszahler unmittelbar als Renten an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden. Durch die Gutschrift von Entgeltpunkten erwerben sie gleichzeitig eigene Ansprüche auf Rente in ihrer Rentenbezugsphase (sogenannter Generationenvertrag). Ferner erhält die gesetzliche Rentenversicherung Zuschüsse des Bundes, die rund 30 Prozent der Ausgaben decken. Diese Bundesmittel sollen auch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen finanzieren. Es besteht keine Einigkeit, welche Leistungen als versicherungsfremd anzusehen und wie hoch die hierfür anfallenden Ausgaben sind. Daher ist es umstritten, ob die Zuschüsse des Bundes die versicherungsfremden Leistungen vollständig decken.

Anders als eine private Versicherung hat die gesetzliche Rentenversicherung als Sozialversicherung auch die Funktion des sozialen Ausgleichs und der Lastenverteilung. So erhalten Kindererziehende sogenannte Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten.

Angesichts des demographischen Wandels wird vereinzelt gefordert, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalbildendes System umzustellen. Umstritten ist jedoch, ob der demografische Wandel das umlagefinanzierte Rentensystem tatsächlich infrage stellt und dass ein Kapitaldeckungssystem eine effektivere und sozial gerechtere Finanzierung der Renten ermöglicht (vergleiche dazu die Mackenroth-These).

Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung, welche sich in 14 regionale und 2 bundesweite Träger aufteilt. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI). Für Selbständige und ihre Angehörigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) i. V. m. dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).

Quellen[Bearbeiten]

  • Gerhard Bäcker u. a.: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Bd. 2, Kapitel VIII („Alter“), Wiesbaden 2010, S. 353–503.