Großherzogtum Oldenburg

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Das Großherzogtum Oldenburg war ein durch den Wiener Kongress 1815 errichtetes Territorium mit den Landesteilen Herzogtum Oldenburg, Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld. Das Großherzogtum war Mitglied des Deutschen Bundes. Im Deutschen Krieg 1866 stand es an der Seite Preußens und trat dem Norddeutschen Bund bei. Danach war es ein Gliedstaat des Deutschen Kaiserreichs. Am 11. November 1918 dankte der Großherzog ab und es entstand der Freistaat Oldenburg