Grundrechte (EU)

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Der Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union ist durch Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union primärrechtlich verankert. Organe der Union und die Mitgliedstaaten haben in Anwendung des Unionsrechts die sich daraus ergebenden Grundrechte einzuhalten. Die vom ersten Europäischen Konvent erarbeitete Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, kodifizierte erstmals die durch das Unionsrecht gewährten Grundrechte. Neben dieser Charta sind nach Art. 6 Abs. 3 EU-Vertrag auch die Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Grundrechte der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten Teile des Rechts der Europäischen Union.

Quellen[Bearbeiten]

  • Hans D. Jarass: Charta der Grundrechte der Europäischen Union unter Einbeziehung der vom EuGH entwickelten Grundrechte und der Grundrechtsregelung der Verträge. Kommentar. Beck Verlag, München 2010, ISBN 978-3-406-60337-2.