Historische Provinzen Frankreichs

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Die historischen Provinzen Frankreichs (französisch provinces, Sg. province) sind die ehemaligen territorialen Einheiten, in die Frankreich bis 1792 gegliedert war.

Status[Bearbeiten]

Viele Provinzen entsprechen ehemals selbständigen Territorien, die im Laufe der Zeit auf verschiedenen Wegen Teil der Krondomäne (Domaine royal) der französischen Könige geworden waren: an die französische Krone zurückgefallene oder von dieser eingezogene Lehen, durch Personalunion mit der französischen Krone vereinigte Territorien oder Gebiete fremder Staaten, die an Frankreich abgetreten oder von diesem annektiert wurden. Einen Sonderstatus hatte der zu Frankreich gehörende Teil des Königreiches Navarra (Royaume de Navarre), der auch als Nieder-Navarra (Basse-Navarre) bekannt ist. Dieser war zwar faktisch eine der Provinzen Frankreichs, formalrechtlich jedoch ein mit Frankreich nur in Personalunion verbundenes selbständiges Königreich, weshalb die Könige von Frankreich bis 1789 (und nach der Restauration erneut bis 1830) den Titel König von Frankreich und von Navarra (roi de France et de Navarre) führten.

Die Provinzen unterstanden zwar einer gemeinsamen Zentralregierung, behielten jedoch ihren jeweiligen auf Gewohnheitsrecht (coutumes et privilèges) beruhenden eigenständigen Rechtsstatus. Einzelne Gebiete innerhalb einer Provinz konnten wiederum eigene Gewohnheitsrechte besitzen und damit Provinzen innerhalb dieser Provinz bilden. Daher ist eine abschließende Aufzählung aller Provinzen kaum möglich. Von Seiten der zentralen Verwaltung wurden für verschiedene Zwecke verschiedene territoriale Verwaltungseinteilungen verwendet, die sich zudem von Zeit zu Zeit änderten, so dass auch auf dieser Grundlage keine einheitliche Liste erstellt werden kann.

Zu den wichtigsten rechtlichen Unterschieden gehörte die unterschiedliche Organisation der Steuererhebung. In der Mehrzahl der Provinzen, den sogenannten pays d’élections, waren lokale gewählte Vertreter, die sogenannten élus, für die Steuererhebung zuständig. In den sogenannten pays d’États existierte eine provinziale Ständeversammlung, die auch für die Steuerbewilligung zuständig war, wenn auch die französischen Könige bestrebt waren, die politische Rolle der Provinzialstände ebenso wie diejenige der Generalstände des gesamten Königreiches möglichst weit zu beschränken. In den im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts an den französischen Staat angegliederten sogenannten pays d’imposition gab es weder Provinzialstände noch élus, sondern die Steuererhebung lag direkt in den Händen der königlichen Intendanten.

Entwicklung der Institutionen[Bearbeiten]

Gouvernements[Bearbeiten]

Als Verwaltungseinheiten der Zentralregierung bestanden seit dem 14. Jahrhundert die sogenannten gouvernements. Sie standen unter Leitung eines Gouverneurs, der meist aus dem Hochadel stammte. Die Gouvernements dienten zu Beginn in erster Linie militärischen Zwecken, übernahmen jedoch im Laufe der Zeit auch zahlreiche zivile Aufgaben. Da die adeligen Gouverneure von den absolutistischen Königen jedoch als potentielle oppositionelle Kräfte angesehen wurden, versuchten diese deren Macht einzuschränken. 1661 bestimmte Ludwig XIV., dass sich die Gouverneure nur noch für begrenzte Zeiträume mit Einwilligung des Königs in ihren gouvernements aufhalten durften.

Die Zahl der gouvernements schwankte im 15. und 16. Jahrhundert zwischen 3 und 12, ein gouvernement umfasste zu dieser Zeit gewöhnlich mehrere Provinzen. Unter Ludwig XIII. erhöhte sich die Zahl der gouvernements im 17. Jahrhundert auf knapp 40, so dass ihr Gebiet jetzt oft dem einer einzelnen Provinz entsprach. Im Jahr 1776 wurde ihre Zahl auf 39 festgelegt, davon 32 große Gouvernements (grands grouvernements) und 7 kleine Gouvernements (petits grouvernements), die Enklaven innerhalb der großen bildeten.