Enklave

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Eine Enklave (von frz. enclaver, umschließen) ist ein vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes (Büsingen am Hochrhein) oder ein eingeschlossener fremder Staat (Lesotho, San Marino oder Vatikanstadt).

In übertragener Bedeutung spricht man auch von Enklaven, wenn sich in einem sonstigen geografischen Gebiet ein Einsprengsel eines anderen Gebietes befindet, etwa bei Verbreitungsgebieten von Tier- oder Pflanzenarten (zum Beispiel eine Nadelwaldenklave in einem großen Laubwald), Siedlungs- oder Sprachinseln, verschiedenen Konfessionsgebieten usw.

Grenzfälle[Bearbeiten]

Gebiete am Wasser[Bearbeiten]

Bei Gebieten, die am Meer oder an Binnenseen liegen, sprechen die meisten dann nicht von einer Enklave, wenn die Gebiete eine durchgehende Verbindung ihrer Hoheitsgewässer zur staatsfreien hohen See oder einem anderen Teil desselben Staates haben.

Eine echte Enklave am Wasser stellt dagegen Campione d’Italia dar, weil der Luganersee zwischen Campione und dem anderen italienischen Teil des Sees Schweizer Hoheitsgebiet ist.

Inseln[Bearbeiten]

Inseln werden grundsätzlich nicht als Enklaven angesehen. Ausnahmen sind seltene Fälle, in denen Inseln vollständig von Hoheitsgewässern eines anderen Staates umschlossen sind, wie zum Beispiel die argentinische Insel Martín García im uruguayischen Teil des Río de la Plata oder die zu Malawi gehörigen Inseln Likoma und Chizumulu im mosambikanischen Teil des Malawisees. Die vor Kanada liegenden französischen Inseln Saint-Pierre und Miquelon liegen zwar innerhalb der 12-Meilen-Zone, haben aber einen vertraglich zugestandenen Zugang zur offenen See und gelten daher (politisch) nicht als Enklaven.