Hofstelle

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Unter Hofstelle versteht man im rechtlichen Sinne einen Bauernhof, also die Stelle eines siedelnden Landwirts.

Zum Begriff[Bearbeiten]

Da zu einem bäuerlichen Anwesen meist ausgedehnte landwirtschaftliche Grundflächen gehören, die selbst mit Baulichkeiten erschlossen sein können, definiert man unter dem Begriff den zentralen Wirtschaftsort des Anwesens, im Allgemeinen als Wohnsitz der Bewirtschafter wie auch Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs im rechtlichen Sinne. Dabei werden die Baulichkeiten der Hofstelle als eine gewachsene und funktionelle Einheit gesehen.

Der genaue Umfang dessen, was zur Hofstelle gehört, wird in rechtlichen Definitionen abweichend gesehen. Insbesondere gibt es in der juristischen Begriffsbestimmung Abweichungen, inwieweit Wohnsitz und Betriebssitz zusammenfallen müssen, und der Hof von der Hofstelle aus bewirtschaftet wird. Diese Frage ist etwa durch die zahlreichen historischen Besonderheiten in landwirtschaftsbezogenen Rechtsfragen, etwa im Erbrecht oder im Baurecht, relevant. Hier bezeichnet Hofstelle dann oft speziell nur die zum Betrieb der Landwirtschaft erforderlichen Bauten und Anlagen als wirtschaftliche Einheit.

Quellen[Bearbeiten]

  • Ruby, in: Groll: Praxishandbuch Erbrechtsberatung, 2. Auflage. 2005, Kapitel XIII (Hoferbfolge)