Erbrecht

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Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz. Der Begriff Erbrecht bezeichnet in diesem Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens befassen. Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Themen wie die Erbfolge, die Erstellung von Testamenten, die Pflichtteilsansprüche von Erben sowie die Nachlassverwaltung und -abwicklung.