Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

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Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) oder in einer Kurzfassung UN-Zivilpakt oder IPbpR, in der Schweiz auch UNO-Pakt II genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag.

Geschichte[Bearbeiten]

Die Aushandlung des Vertragstextes zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde parallel mit den Verhandlungen um den zur gleichen Zeit abgeschlossenen UN-Sozialpakt zwischen 1948 und 1966 geführt. Die Verhandlungen wurden von den politischen Interessen und Konstellationen bestimmt, die dem Ost-West-Konflikt und der Dekolonisierung zugrunde lagen. Zu den Streitpunkten gehörte im sich verschärfenden Kalten Krieg die Frage, inwieweit ein transnationaler völkerrechtlicher Vertrag Einfluss auf die staatliche Souveränität nehmen könnte. Des Weiteren herrschte unter den Staaten Uneinigkeit, ob man politische und bürgerliche Rechte (später UN-Zivilpakt) gemeinsam mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (später UN-Sozialpakt) in einem Vertrag formulieren sollte. Vor allem die USA und Großbritannien fürchteten durch eine Ausweitung des Vertragstextes auch auf wirtschaftliche Rechte eine geringere Wirkungsmacht des Völkerrechtsvertrags. Ein weiterer Streitpunkt war die Frage nach der regionalen Gültigkeit des Vertrags: So forderte die USA, dass in föderalen Staaten die Bundesländer frei über die Anwendung des Menschenrechtspaktes entscheiden sollten. Großbritannien forderte zudem, dass koloniale Gebiete vom Gültigkeitsgebiet des Menschenrechtspaktes ausgeschlossen sein sollten. Dekolonisierte Staaten hingegen forderten, das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Menschenrecht in den Pakt zu implementieren. Nach 18 Jahren politischen Ringens wurden die beiden Verträge schließlich am 20.12.1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.

Der UN-Zivilpakt trat am 23.05.1976 in Kraft. Im Juli 2019 waren 173 Staaten durch Ratifikation, Akzession oder Sukzession Vertragspartei, darunter die Deutschland (1973) und die Schweiz (1992). Sechs weitere Staaten haben den Vertrag zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (darunter Kuba und die Volksrepublik China).

Österreich ratifizierte die Verträge 1978 mit Vorbehalt, sie sind daher totes Recht, da die Ausführungsgesetze fehlen. Der Verein „Gesellschaft für mehr Humanität und Bürgerrechte“ bemüht sich um die Umsetzung der Ausführungsgesetze.

Die DDR unterschrieb den Pakt am 23.03.1973 und ratifizierte ihn – mit Vorbehalten und Erklärungen – am 08.11.1973.