Nachfolgestaat

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Als Nachfolgestaat (auch Sukzessorstaat oder dementsprechend Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ zerfielen beispielsweise die Sowjetunion, Jugoslawien und die Tschechoslowakei. Auch bei den Staaten nach dem Ersten Weltkrieg, die sich nach dem Auseinanderbrechen Österreich-Ungarns gründeten, spricht man von Nachfolgestaaten.