Investitur

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Investitur (von lat. vestire ‚bekleiden‘) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit um die kirchliche Investitur bzw. Einweisung von Klerikern mündete im Investiturstreit (etwa 1075 bis 1122). Investituren finden in der Gegenwart noch statt bei den Amtseinführungen von Universitäts- bzw. Hochschulrektoren, von Pfarrern der evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg sowie eher selten bei der Einkleidung von höheren Ämtern in Aristokratie und Staatswesen.

Begriff[Bearbeiten]

Investitur (wörtlich „Einkleidung“, wobei vestitus eher die „Tracht“ bezeichnet) bezog sich auf die Amtskleidung und entstand als Gegenbegriff zu revestire, im Kirchenwesen für eine rechtmäßige Rückgabe. Um die erste Jahrtausendwende tauchte vereinzelt das Verbum investire auf; der substantivierte positive Begriff investitura entstand um 1065.