Aristokratie

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Aristokratie, früher auch Bestherrschaft, bezeichnet in der Politikwissenschaft die Herrschaft einer kleinen Gruppe besonders befähigter Individuen, wobei die Art der Befähigung nicht näher bestimmt ist. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist „Herrschaft der Besten“ (gr. aristokratía, aus lat. aristos und gr. kratein, im gleichen Sinne lateinisch, wie etwa bei Cicero, civitas optimatum, zu ‚Optimat[en]‘ und ‚Optimatenherrschaft). In der Praxis wurde ie Eigenschaft, zu „den Besten“ zu gehören, häufig mit der Zugehörigkeit zu einer adligen Oberschicht gleichgesetzt, weshalb man unter Aristokratie oft die Herrschaft einer dynastisch legitimierten Gruppe versteht. So verstanden handelt es sich um eine Spielart der Oligarchie, allerdings ohne die negative Konnotation, sondern positiv gewendet.

In den Geschichtswissenschaften wird der Begriff „Aristokratie“ oft teilweise synonym zu Adel als der Gesamtheit aller Aristokraten in einem bestimmten geografischen Bereich verwendet, wobei jeder Erbadel eine Aristokratie, aber nicht jede Aristokratie ein Erbadel ist, da die Zugehörigkeit zur herrschenden Elite auch meritokratisch begründet sein kann. Umgekehrt kann erbliche Gruppenzugehörigkeit auch abseits eines Adels von Bedeutung sein, so existierten auch bürgerlich-aristokratische Systeme wie das der Patrizier in mittelalterlichen Städten (Städtearistokratie) oder klerikalistische Priesteraristokratien. Im übertragenen Sinne werden die Begriffe Arbeiteraristokratie und Geldaristokratie verwendet.

Etymologie und Definition[Bearbeiten]

Das Wort Aristokratie entstammt dem altgriechischen aristokratia, ‚Exzellenz‘ und Macht), das erstmals im späten 5. Jahrhundert v. Chr. bezeugt ist, und gelangte erst im 16. Jahrhundert in die deutsche Sprache, wo es in staatstheoretischen Schriften verwendet wurde. Seit dem 17. Jahrhundert wird damit auch die Gesamtheit des Adels bezeichnet. Seitdem kann das davon abgeleitete Adjektiv aristokratisch neben „die Aristokratie betreffend“, auch „vornehm“ oder „edel“ in Bezug auf Gesinnung und Wesen bedeuten.

Aristokratie bedeutet demnach:

  • in der klassischen Verfassungstypenlehre des Aristoteles die Herrschaft der Besten, der Tugend oder der Tüchtigkeit. Im Gegensatz dazu steht nach Aristoteles die Oligarchie (wörtlich: ‚Herrschaft Weniger‘) die Machtausübung durch eine Minderheit, die die Macht an sich gerissen hat und den eigenen Vorteil sucht. (Die griechischen Aristokraten verbanden diese Eigenschaft mit dem Anspruch auf heroische oder göttliche Abstammung, die römischen Aristokraten eher mit politischem Erfolg.)
  • eine Herrschaftsform, in der der Adel (auch im Rahmen eines Senats als Senatsaristokratie) oder eine andere Oberschicht wie das Bürgertum in der Städtearistokratie oder Priester in der Priesteraristokratie die Macht ausüben. Hier sind die „Besten“ in der Regel die durch ihre Herkunft oder durch ihre obrigkeitliche Einsetzung in Ämter Berechtigten.
  • in der Neuzeit eine Bezeichnung für die Angehörigen des Adels (im Zusammenhang mit der Französischen Revolution der zweite Stand), in Abgrenzung zu Klerus (erster Stand) und Bürgertum (dritter Stand).