Königreich Böhmen

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Das Königreich Böhmen (tschechisch České království, lateinisch Regnum Bohemiae) war eine Monarchie auf dem heute tschechischen Gebiet der historischen Region Böhmen in Mitteleuropa und bildete das Kerngebiet der ihm zugehörigen Länder der Böhmischen Krone. Diese Länder bildeten ab 1526 den nordwestlichen Teil der Habsburgermonarchie und hatten Prag als königliche Hauptstadt.

Das Königreich entstand im Jahr 1198 und war von seiner Gründung bis 1806 ein Teil des Heiligen Römischen Reiches. 1804 wurde es im Kaisertum Österreich zu einem Kronland erhoben, das wie schon zuvor von der Dynastie des Hauses Habsburg regiert wurde. Am Ende des Ersten Weltkriegs und dem darauffolgenden Zerfall Österreich-Ungarns ging das Gebiet am 31.10.1918 in der neu gegründeten Tschechoslowakei auf.

Geschichte[Bearbeiten]

Entstehung des Königtums[Bearbeiten]

Das Böhmische Königreich entstand als Nachfolgestaat des Herzogtums Böhmen. 1085 ließ sich Vratislav II. zum ersten König krönen. Das Königreich wurde aber erst formal durch Ottokar I. Přemysl, der die Krone Böhmen für erblich erklärt hatte, im Jahr 1198 gegründet. Das Geschlecht der Přemysliden herrschte über 200 Jahre (bis 1306) über Böhmen. Unter den verschiedenen Monarchen der Dynastie erwarb die Monarchie zeitweilig Gebiete in Österreich, Slowenien und Norditalien und reichte bis an die Adria. Durch den Machtzuwachs wurde dem Königreich innerhalb des Heiligen Römischen Reiches eine Sonderstellung zuerkannt.

Gegenüber der vorherigen Fürstenwürde, die erheblich auf der Anerkennung durch die Großen des Landes beruhte, wurde das böhmische Königtum stärker christlich-spirituell aufgeladen. Die Wahl durch Gott und die Verehrung der Nationalheiligen Wenzel und Adalbert von Prag (Vojtěch) spielten dabei zentrale Rollen. 1216 fand die letzte Inthronisation auf dem steinernen Herzogsstuhl statt, die im Herzogtum der wichtigste Akt zur Herrschaftslegitimierung gewesen war. Von 1228 an übernahm die Krönung durch Bischöfe nach westeuropäischem Vorbild diese Funktion. Auch die Herrschaft innerhalb des Hauses der Přemysliden und damit die Anwartschaft auf die Herrschaft in Böhmen wandelte sich: An die Stelle der Anerkennung durch die Großen trat 1055 das von Břetislav I. durchgesetzte Senioratsprinzip und unter Ottokar I. Přemysl Anfang des 13. Jahrhunderts die Primogenitur. Hergebrachte Aushandlungsprozesse zwischen den Großen und dem Königtum (unter dem Begriff mir – Frieden zusammengefasst) wurden durch niedergeschriebene Gesetze und Vereinbarungen ersetzt. Insbesondere in den Krisen der přemyslidischen Spätphase im späten 13. und anbrechenden 14. Jahrhundert traten die Großen aber erneut als Machtzentrum hervor, das das Königreich zusammenhielt. In der „Goldenen Bulle von Sizilien“ von 1212 wurden der Königstitel der böhmischen Herrscher und dessen Erblichkeit bestätigt. 1216 folgte mit der „Goldbulle von Ulm“ eine erneute Bestätigung.

Böhmen war eines der ersten europäischen Länder, in denen sich im Mittelalter ein „institutioneller Flächenstaat“ herausgebildet hat und ganz besondere, von der Person des Königs praktisch unabhängige Formen der Institutionalisierung fanden. In Prag residierte bereits seit dem 13. Jh. ein Landesgericht, und hier tagte ein Landtag als oberste Behörde des Landes. In der Hauptstadt Böhmens wurde auch die Landtafel geführt, in der alle Angaben über adligen Grundbesitz eingetragen wurden.