Kammerbau

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Mit Kammerbau bezeichnet man ein spezielles Abbauverfahren im Bergbau. Der Kammerbau gehört wie der Örterbau und der Weitungsbau zu den Abbauverfahren mit kammerartiger Bauweise. Das Abbauverfahren wurde bereits im antiken römischen Bergbau als gängiges Verfahren zum Abbau von Mineralien eingesetzt. Heute kommt der Kammerbau sowohl in massigen als auch in flözartigen Lagerstätten zum Einsatz. Hauptsächlich wird dieses Abbauverfahren im Kali- und Salzbergbau und im Eisenerzbergbau genutzt. Aber auch beim untertägigen Abbau von Kalkstein und Gips und beim Dachschieferbergbau wird überwiegend Kammerbau angewendet. Im böhmischen Bergrevier wurde das Abbauverfahren beim Braunkohlenbergbau genutzt.

Grundlagen[Bearbeiten]

Bei Lagerstätten, bei denen in der Überdeckung Wasser vorhanden ist, darf es an keiner Stelle zu einer Absenkung kommen. Der Grund hierfür ist, dass diese Absenkungen zu einem Bruch oder zu Rissen im Deckgebirge führen. Hier werden Abbauverfahren gewählt, bei denen Teile der Lagerstätte als Pfeiler stehen bleiben und somit das Deckgebirge abstützen. Geeignete Verfahren sind hier Abbauverfahren mit kammerartiger Bauweise. Der Kammerbau wird bei Lagerstätten mit großer Mächtigkeit verwendet, dabei ist es unerheblich, welches Einfallen die Lagerstätte hat. Aufgrund der Bauweise dieses Verfahrens wird das Hangende von Bergfesten vergleichbar gestützt wie eine Zimmerdecke von den Zimmerwänden. Obwohl der Kammerbau große Ähnlichkeit mit dem Örterbau hat und es auch Übergänge zwischen beiden Verfahren gibt, unterscheidet sich der Kammerbau von diesem Abbauverfahren durch die größeren Dimensionen des Abbaustoßes und des sich dadurch bildenden Abbauraumes (Kammer).