Kapitän

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Das Wort Kapitän (vom lateinischen caput „Kopf, Haupt“, Wortstamm capit-, und davon abgeleitet capitaneus „Anführer“), auch Schiffsführer oder Schiffer, hat in fast alle europäischen Sprachen Eingang gefunden und bezeichnet unter anderem den Führer eines Schiffes. Die Führer von Kriegsschiffen werden offiziell Kommandant genannt; die Führer zivil besetzter Marinehilfsschiffe werden jedoch als Kapitän bezeichnet.

Allgemeines[Bearbeiten]

Jedes Wasserfahrzeug hat einen einzigen verantwortlichen Schiffsführer. Insbesondere auf großen Schiffen liegen eine Vielzahl nautischer, technischer und kaufmännischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in seiner Hand. In erster Linie trägt der Kapitän die Verantwortung für das Schiff als solches sowie für seine Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen. Auch für die Navigation und die Sicherheit an Bord zeichnet er verantwortlich. Seine nächsten untergebenen Mitarbeiter sind der Leitende Ingenieur und der Erste Offizier. Als Betriebsleiter ist der Schiffsführer für die Besatzung und die Arbeitsorganisation, als Personenbeförderer oder Frachtführer für die Passagiere und die Ladung verantwortlich. Als „Hausherr“ auf dem Schiff besitzt der Schiffsführer die Bordgewalt. Der erste weibliche Kapitän bei der Deutschen Handelsmarine war vermutlich Annaliese Teetz, die im Dritten Reich auf Empfehlung Martin Bormanns die Ausnahmegenehmigung erhielt, zunächst das Steuermannspatent und während des Zweiten Weltkrieges auch noch das A6-Patent Kapitän auf großer Fahrt zu machen.

In der Freizeitschifffahrt spricht man von Skippern, die in der Regel erfahrene Schiffsführer und in ihrer Funktion dem Kapitän gleichgestellt sind. Die Ausbildung ist aber wesentlich einfacher.