Kochertal Schwäbisch Hall-Künzelsau

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Das FFH-Gebiet Kochertal Schwäbisch Hall-Künzelsau ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6824-341) im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg. Das FFH-Gebiet ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30.10.2018 (in Kraft getreten am 11.01.2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.

Beschreibung[Bearbeiten]

Das FFH-Gebiet umfasst das Kochertal mit weitläufigen, oft südexponierten Trockenhängen, Grimmbachschluchten, große Laubwälder vor allem an nord- und ostexponierten Hängen und auf der Hochfläche, den Kocher und dessen Seitenbäche mit langen naturnahen Abschnitten sowie zehn Höhleneingänge.