Kreis (Habsburgermonarchie)

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Ein Kreis war eine Verwaltungseinheit der Habsburgermonarchie zwischen 1748 und 1867.

Geschichte[Bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten]

Nach dem Verlust von Schlesien an Preußen stellte man fest, dass Friedrich II. viel höhere Steuereinnahmen aus dem Land herausholte, als dies die eigene Verwaltung zuvor imstande war. Mit Preußen als Vorbild wurden durch mehrere Verwaltungsreformen Maria Theresias und Josefs II. in den Jahren ab 1748 auch die alten Gebietseinteilungen in die neu geschaffenen Kreise übergeführt. Diese Reformen wurden von Maria Theresias Berater Graf Haugwitz eingeleitet und ab 1760 unter Staatskanzler Graf Kaunitz fortgeführt. Im Wesentlichen bewirkte die Bürokratisierung in Form von Kreisämtern eine Scheidung zwischen landesfürstlicher und ständischer Verwaltung, wodurch sich der Einfluss der Stände verringerte.

Der Ursprung der Kreisverwaltung lag in Böhmen, wo die Kreise als territoriale Einheiten (siehe böhmische Kreise) schon seit dem 14. Jahrhundert bestanden. Durch die Reform wurde nunmehr dieses System weiterentwickelt und auf die ganze Monarchie außer Ungarn ausgedehnt. In Österreich ob und unter der Enns sowie in der Steiermark wurden die alten Viertel als territoriale Grundlage der Kreise genommen (siehe dazu Niederösterreich#Gliederung in Viertel, oberösterreichische Kreise, Vierteleinteilung der Steiermark 1462).

Das ungarische Gegenstück waren die Komitate, die aber schon lange vorher bestanden und daher im Gegensatz zu den Kreisen vom lokalen Adel beherrscht wurden.

Im Lombardo-Venetschen Königreich gab es Delegationen, die den späteren italienischen Provinzen entsprechen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Helmut Rumpler: Österreichische Geschichte 1804–1914. Eine Chance für Mitteleuropa. Bürgerliche Emanzipation und Staatsverfall in der Habsburgermonarchie. Wien, Ueberreuther, 1997, S. 476/77