Landeshoheit

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Als Landeshoheit (auch: Lands-Hoheit, Landes-Obrigkeit; lat. superioritas territorialis, jus territorii) wurde vor allem im 17. und 18. Jahrhundert die von einem Landesherrn ausgeübte oberste Herrschaftsgewalt über ein Territorium im Heiligen Römischen Reich bezeichnet.

Begriffsgeschichte[Bearbeiten]

Andreas von Knichen hat in seinem 1600 erschienenen Werk De sublimi et regio territorii iure mit der Bemerkung, sie werde vulgo Landes Obrigkeit genannt, die Landeshoheit behandelt, ohne sie als solche zu bezeichnen. In einer deutschsprachigen Rechtsquelle begegnet der Begriff erstmals 1621 im Land Hadeln. Er ist jedoch erst seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts häufiger belegt.

In die wissenschaftliche Literatur wurde der Begriff von dem Rechtsgelehrten Hermann Conring eingeführt, der ihn 1643 in seinem Werk Exercitatio de ducibus et comitibus erstmals verwendete. Der Westfälische Friede nennt die Landeshoheit in Art. V §. 30 ius territorii et superioritatis. Dies wird 1649 übersetzt mit Lands-Obrigkeitliche Hoheit. In Art. VIII § 1 ist sie das ius territorialis. Dazu lautet die Übersetzung von 1649: Land-Rechte. Im französischen Entwurf wird sie als droit de souveraineté bezeichnet. Der Kaiser hat jedoch bis 1806 alle Versuche zurückgewiesen, diesen Begriff in offiziellen Dokumenten zu verwenden.

In den Werken der Reichspublizistik vor allem des 18. Jahrhunderts werden Umfang und Grenzen der Landeshoheit eingehend diskutiert. In diesen Schriften, die ganz überwiegend in Latein abgefasst sind, wurde vor allem von superioritas territorialis gehandelt. Es finden sich jedoch in der Literatur der Zeit eine große Anzahl von deutschen und lateinischen Bezeichnungen für diesen Gegenstand, z. B. Land(e)s-Fürstliche Obrigkeit, Hohe Land(e)s-Obrigkeit, jus superioritatis, summa potestas.

In der Folge der Umwälzungen der Franzosenzeit wird Landeshoheit durch den aus dem Französischen stammenden und der lateinischen superioritas sprachlich nahen Begriff der Souveränität abgelöst. Im 19. Jahrhundert wird daher Landeshoheit als gleichbedeutend mit Souveränität aufgefasst. In der wissenschaftlichen Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts wird Landeshoheit oft in Abgrenzung zur Landesherrschaft verwendet.