Landtag (historisch)
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Landtag (lat. dietas) wurden die Zusammenkünfte der politisch berechtigten Stände eines Landes – eben der Landstände – im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit genannt.
Bezeichnung[Bearbeiten]
Da man ursprünglich nur einen Tag lang beisammen war und binnen dieses einen Tages alle gemeinsamen Angelegenheiten der Landleute zu verhandeln hatte, hießen die Versammlungen eben „Land-Tag“. Die lateinische Bezeichnung ist in gleicher Weise von dies ‚Tag‘ abgeleitet.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Landtage entwickelten sich häufig aus den Gerichtsversammlungen der Landesgemeinde. Ihre wichtigste Funktion war die Bewilligung von Steuern, die der Landesfürst nicht ohne Zustimmung der Stände anordnen durfte.
Quellen[Bearbeiten]
- Gerhard Buchda: Reichsstände und Landstände in Deutschland im 16. und 17. Jahrhundert. In: Heinz Rausch: Die geschichtlichen Grundlagen der modernen Volksvertretung. Die Entwicklung von den mittelalterlichen Korporationen zu den modernen Parlamenten. Band 2: Reichsstände und Landstände (= Wege der Forschung, Bd. 469). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1974, ISBN 3-534-06911-0, S. 211–241.