Landtag (historisch)

Aus Twilight-Line Medien

Landtag (lat. dietas) wurden die Zusammenkünfte der politisch berechtigten Stände eines Landes – eben der Landstände – im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit genannt.

Bezeichnung[Bearbeiten]

Da man ursprünglich nur einen Tag lang beisammen war und binnen dieses einen Tages alle gemeinsamen Angelegenheiten der Landleute zu verhandeln hatte, hießen die Versammlungen eben „Land-Tag“. Die lateinische Bezeichnung ist in gleicher Weise von dies ‚Tag‘ abgeleitet.

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Landtage entwickelten sich häufig aus den Gerichtsversammlungen der Landesgemeinde. Ihre wichtigste Funktion war die Bewilligung von Steuern, die der Landesfürst nicht ohne Zustimmung der Stände anordnen durfte.

Quellen[Bearbeiten]

  • Gerhard Buchda: Reichsstände und Landstände in Deutschland im 16. und 17. Jahrhundert. In: Heinz Rausch: Die geschichtlichen Grundlagen der modernen Volksvertretung. Die Entwicklung von den mittelalterlichen Korporationen zu den modernen Parlamenten. Band 2: Reichsstände und Landstände (= Wege der Forschung, Bd. 469). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1974, ISBN 3-534-06911-0, S. 211–241.