Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen

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Der Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen war das Landesparlament und damit die Legislative des Reichslandes Elsaß-Lothringen im deutschen Kaiserreich.

Landesausschuss[Bearbeiten]

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg war Elsaß-Lothringen als Reichsland direkt dem Reich zugeordnet und verfügte über keine eigene Staatlichkeit. Erst durch kaiserlichen Erlass vom 29.10.1874 wurde eine Volksvertretung des Reichslandes eingerichtet, der Landesausschuss.

Die Mitglieder des Landesausschusses wurden nicht vom Volk gewählt, sondern von den Bezirkstagen benannt. Die drei Bezirkstage für Lothringen, Oberelsass und Unterelsass bestimmten jeweils zehn Mitglieder.

1879 wurde der Landesausschuss erweitert. Die nun 58 Mitglieder wurden von den Bezirkstagen (Lothringen 11, Oberelsass 10, Unterelsass 13) den kreisfreien Städten (jeweils 1 Mitglied aus Straßburg, Mülhausen, Metz und Colmar) und den Landkreisen (20 Mitglieder) indirekt gewählt.

Der Landesausschuss hatte zunächst nur beratende Funktion. 1877 erhielt der Landesausschuss legislative Funktion und ein Haushaltsrecht. Ab 1879 erhielt der Landesausschuss ein Gesetzesinitiativrecht. Seine Beschlüsse bedurften aber der Zustimmung des Bundesrats.