Reichsland Elsaß-Lothringen

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Das Reichsland Elsaß-Lothringen war ein aus Teilen der alten Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Anders als die Bundesstaaten unterstand das Reichsland unmittelbar dem Deutschen Kaiser.

Geschichte[Bearbeiten]

Geschichte bis zur Gründung des Reichslandes[Bearbeiten]

Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen gehörten seit dem Vertrag von Meerssen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien.

Nach dem zwischen protestantischen deutschen Fürsten und dem französischen König getroffenen Abkommen von Chambord 1552 annektierte Letzterer das Bistum Metz, ein Fürstbistum des Heiligen Römischen Reichs, mitsamt der Stadt Metz. Im Westfälischen Frieden 1648 konnte Frankreich sich den neuen Besitz bestätigen lassen. Ebenfalls im Westfälischen Frieden wurden Frankreich die ehemals habsburgischen Gebiete im Elsass, d. h. insbesondere der Sundgau (ohne die Stadt Mülhausen, die zwischen 1515 und 1798 zur alten Eidgenossenschaft gehörte) und die Landvogtei über den elsässischen Zehnstädtebund zugesprochen.

Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreich unter Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine Toleranz gegenüber den Protestanten, wenn auch die französische Obrigkeit den Katholizismus begünstigte, wo immer es ging (das Straßburger Münster musste 1681 an die Katholiken übergeben werden), und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt. Im Jahr 1766 fiel auch das Herzogtum Lothringen entsprechend den Bestimmungen des Friedensvertrags von Wien (1738) an Frankreich.

In der französischen Revolutionszeit wurden nach 1789 die alten feudalen Strukturen und regionalen Sonderrechte und damit auch viele Bindungen an das benachbarte Deutschland beseitigt. Die Region wurde Teil der Ersten Französischen Republik und in neu geschaffene Départements aufgeteilt, deren Grenzen sich nicht mit den alten Regionsgrenzen und den späteren Grenzen des Reichslandes deckten (siehe nebenstehende Karte). Nach der Niederlage Napoleons verblieben das Elsass und Lothringen im Wiener Kongress 1815 bei Frankreich. Waren die deutschsprachigen Bewohner des Landes vor 1789 trotz der französischen Herrschaft noch weitgehend der deutschen Kultur verbunden gewesen, orientierten sich nach der Französischen Revolution immer mehr Elsässer und Lothringer in Richtung Frankreich und Paris. Da in Frankreich aber keine allgemeine Schulpflicht in französischer Sprache bestand, blieb das Deutsche als Umgangs- und Alltagssprache im Elsass und in Deutsch-Lothringen erhalten.