Leuenberger Konkordie

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Die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa, kurz Leuenberger Konkordie, (Agreement between Reformation churches in Europe (Leuenberg Agreement), frz. Concorde entre Eglises issues de la Réforme en Europe (Concorde de Leuenberg)), abgekürzt meist LK, ist ein ökumenisches Dokument, das 1973 im Tagungshaus Leuenberg in Hölstein bei Liestal (Kanton Basel-Landschaft) verabschiedet wurde. Ihr Ziel war, die Kirchenspaltung zwischen den reformierten und den lutherischen Kirchen zu beenden und Kirchengemeinschaft unter den lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in Europa herzustellen. Damit wurde sie zum Gründungsdokument der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Vorgeschichte und Entstehung[Bearbeiten]

Aufgrund des Abendmahlsstreits der Reformatoren Martin Luther und Huldrych Zwingli hatte es über Jahrhunderte keine Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern und Reformierten gegeben. Auch nach der Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland blieb es zunächst dabei, dass die Lutheraner keine allgemeine Einladung an reformierte Christen aussprechen wollten. Die nach zehnjähriger Arbeit 1957 vorgelegten und 1962 ergänzten Arnoldshainer Abendmahlsthesen wurden von den lutherischen Kirchen nicht rezipiert. So lag es nahe, die Lösung auf internationaler Ebene zu suchen und sich an die Gespräche anzuschließen, die seit 1955 auf Initiative der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rats der Kirchen auf europäischer Ebene geführt wurden. Die erste Gesprächsreihe (1955–1960) hatte eher allgemeine Annäherungen ergeben; die „Schauenburger Gespräche“ (1964–1967) endeten dagegen mit einem Abschlussbericht, der als Ziel bereits die Kirchengemeinschaft auf Grundlage einer „von den Kirchen zu ratifizierende[n] gemeinsame[n] theologische[n] Erklärung“ benannte.

An einer solchen Erklärung arbeiteten ab April 1969 offizielle Delegierte der meisten evangelischen Kirchen Europas in Arbeitsgruppen und regelmäßigen Plenartagungen auf dem Leuenberg. Im Sommer 1970 wurde ein Bericht über Kirchengemeinschaft und Kirchentrennung veröffentlicht, der Kirchengemeinschaft als „Tatzeugnis von der in Christus geglaubten Einheit der Kirche“ definierte (Nr. 14) und ihre Voraussetzungen genauer entwickelte. Die theologische Grundlegung ist vor allem auf den deutschen Lutheraner Wenzel Lohff zurückzuführen, der (neben Max Geiger, Marc Lienhard, Joachim Staedtke und Horst Lahr) als einer der Hauptautoren der Konkordie anzusehen ist. Im Herbst 1971 wurde der „Entwurf einer Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa“ an die beteiligten Kirchen versandt und im März 1973 auf der Grundlage von deren Stellungnahmen überarbeitet. Von den 39 an der Schlussabstimmung beteiligten Theologen enthielten sich vier, Gegenstimmen gab es nicht.

Quellen[Bearbeiten]

  • Tuomo Mannermaa: Von Preußen nach Leuenberg. Hintergrund und Entwicklung der theologischen Methode der Leuenberger Konkordie (= Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums. NF Band 1). Lutherisches Verlags-Haus, Hamburg 1981, ISBN 3-7859-0480-0.