Unierte Kirchen (evangelisch)

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Der Begriff Unierte Kirche bezeichnet aus der Vereinigung (Union) verschiedener protestantischer Konfessionen hervorgegangenen Kirchen.

Geschichte in Deutschland[Bearbeiten]

Der lutherische und der reformierte oder calvinistische Zweig der Reformation entstanden unabhängig voneinander in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Versuche, die beiden Zweige zu vereinen, scheiterten insbesondere wegen unterschiedlicher theologischer Auffassungen über das Abendmahl (vgl. dazu etwa das Marburger Religionsgespräch 1529 zwischen Martin Luther und Ulrich Zwingli) und zur Christologie.

In den folgenden beiden Jahrhunderten traten hin und wieder einzelne Theologen beider Kirchenfamilien für eine Annäherung oder gar Vereinigung der beiden Richtungen der Reformation ein, was aber von den jeweils dominierenden Strömungen der calvinistischen bzw. lutherischen Orthodoxie strikt abgelehnt wurde. So wurde z. B. in Sachsen 1601 der ehemalige Kanzler Nikolaus Krell als des Kryptokalvinismus Beschuldigter auf Betreiben der sächsischen Kurfürstin-Witwe Sophie von Sachsen hingerichtet. Sein Ziel war eine europäische Union aller Protestanten und die Beendigung des Bruderkrieges zwischen den beiden Kirchenfamilien der Reformation, der lutherischen und der reformierten Kirchen.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts, bedingt durch alternative philosophische Ansätze im Zeitalter der Aufklärung, verflachten diese theologischen Unterschiede.

Durch die napoleonischen Kriege verursachte wirtschaftliche Schwierigkeiten ließen die theologischen Differenzen weiter in den Hintergrund und die möglichen Synergieeffekte einer Vereinigung in den Vordergrund treten. So kam es am Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Gebieten Deutschlands, in denen die beiden protestantischen Konfessionen bis dahin parallel existiert hatten, zu Kirchenunionen.

Unionsbewegung im 19. Jahrhundert[Bearbeiten]

Vereinigung von oben[Bearbeiten]

In manchen Fällen ging die Initiative von der staatlichen Obrigkeit aus – der Landesherr hatte nach dem damaligen Staatskirchenrecht die Rolle des Kirchenoberhaupts über seine evangelische Landeskirche, weil mit der Reformation die Funktion des Bischofs verloren gegangen war.

So wurde in Preußen aus lutherischen und reformierten Gemeinden 1817 die Evangelische Kirche in Preußen, später Evangelische Kirche der altpreußischen Union, zusammengeschlossen. Gegen diese von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen verordnete Union wandten sich die – später als Altlutheraner bezeichneten – lutherischen Bekenntnisgemeinden mit ihren Pfarrern im Agendenstreit.