Lieferung

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Die Lieferung (auch Auslieferung; delivery) ist beim Versendungskauf die Übergabe von Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden.

Allgemeines[Bearbeiten]

Beteiligte bei einer Lieferung sind der Lieferant als Verkäufer, sein Kunde als Käufer und gegebenenfalls vom Lieferanten beauftragte Transportunternehmen. Die Lieferung ist ein umfassender Vorgang mit meist drei Phasen, der beim Lieferanten als Ablader für den Gütertransport beginnt und mit der Ablieferung durch den Frachtführer beim Käufer endet. Der Lieferungsbegriff umfasst einerseits als Lieferobjekte materielle Güter in Form beweglicher Sachen wie Waren, Handelswaren oder Commodities, so dass Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags nicht erfasst werden. Andererseits setzt die Lieferung eine örtliche Distanz zwischen Verkäufer und Käufer wie beim Versendungskauf oder im Online-Handel voraus. Wird – wie im Präsenzhandel – die Ware beim Kauf sofort an den Verkäufer übergeben und von diesem durch Barzahlung bezahlt (wie beim Kauf im Supermarkt), handelt es sich im engeren Sinne nicht um eine Lieferung. Der Begriff der Lieferung ist auf den Kaufvertrag über Waren, Werkvertrag, bestimmte Liefergeschäfte (wie Sukzessivlieferungsvertrag, Ratenlieferungsvertrag, Teillieferungs- und Dauerlieferungsvertrag), Bierlieferungsvertrag und Werklieferungsvertrag zu beschränken. Einem gewissen Sonderstatus unterliegen Geschäfte über Strom (Stromliefervertrag), Gas, Wasser und Wärme (Wärmelieferung). Sie werden nach überwiegender Ansicht wie eine Warenlieferung behandelt, also kaufrechtlich. Dienstleistungen werden nicht „geliefert“, sondern erbracht.