Lineare und kollaterale Verwandtschaft

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Lineare Verwandtschaft (lateinisch linea „Linie“) bezeichnet alle Vorfahren einer Person, von denen sie in „gerader Linie“ direkt abstammt, sowie alle ihre eigenen Nachkommen – zur kollateralen (con „zusammen“, lateralis „seitlich“) oder Seitenverwandtschaft gehören alle Geschwister der Person sowie alle Geschwister ihrer direkten Vorfahren (beispielsweise alle Tanten), samt deren Nachkommenschaft. Beispiel: Der Vater der eigenen Mutter ist ein linearer Verwandter, weil man von ihm abstammt; der Bruder der eigenen Mutter (Onkel) ist ein Seitenverwandter, da man nicht von ihm abstammt.

Zur direkten Linie können auch adoptierte oder vaterschaftlich anerkannte Personen gehören. Seitenverwandt sind alle Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten, Großonkel, Großtanten und so weiter zurückgehend, samt deren Kindern und Kindeskindern (Enkeln), also sämtliche Cousins, Cousinen, Neffen, Nichten und so fort, sowohl vater- wie mutterseitig (patri- und matrilateral).

Zu eigenen Kindern und ihren Nachkommen besteht immer eine lineare Verwandtschaft, da sie alle von einem selbst abstammen (siehe Elternschaft). Seitenverwandtschaft besteht zwischen allen Blutsverwandten, die weder in aufsteigender noch in absteigender Linie voneinander abstammen, auch als indirekte Blutsverwandtschaft bezeichnet. Ein Sonderfall tritt ein, wenn Seitenverwandte gemeinsame Kinder zeugen, weil dabei neue lineare Verwandtschaften in gerader Linie entstehen (siehe Urgroßeltern als Beispiel 30 linearer Vorfahren und zur Erklärung von Ahnenschwund wegen Verwandtenheirat, Beispiel: Cousinen- und Onkel-Nichte-Ehen im spanischen Königshaus).