Negativzins

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Negativzinsen (auch bezeichnet als Minuszinsen, Strafzinsen oder Verwahrentgelte) sind im Finanzwesen Zinsen, die ein Gläubiger (Kreditgeber) an den Schuldner (Kreditnehmer) entrichtet. Sie sind mithin beispielsweise für ein Bankguthaben vom Anleger zu zahlen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Negativzins ist ein Negativpreis, also eine Preisangabe von 0.

Wie bei allen Zinsen ist auch beim Negativzins zwischen Nominalzins, Rendite und Realzins zu unterscheiden. Der Nominalzins wird bei einem Zinssatz unter 0 Prozent zum Negativzins. Bei der Rendite spielt zusätzlich der Kurs eines Wertpapiers eine Rolle. Eine Negativrendite gibt es bei positivem Nominalzins, wenn der Kurs so weit über pari liegt, dass sie den Nominalzins übersteigt. Liegt beispielsweise der Nominalzins bei 0 % und der Kurs einer Anleihe bei 100,30 %, ergibt sich eine Negativrendite. Negative Realzinsen entstehen, wenn die Rendite unter der Inflationsrate liegt. Der Gläubiger erhält zwar einen (positiven) Nominalzins, auch die Rendite ist positiv, dennoch sinkt die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals.

Im Juli 2016 wiesen Anleihen im Wert von 9 Billionen Euro negative Renditen aus. Zwei Drittel dieses Betrages entfielen auf japanische, ein Drittel auf europäische Anleihen. In anderen Industriestaaten sind die Renditen positiv, aber ebenfalls auf oder nahe historischen Tiefständen.

Mit Stand vom 30.06.2021 erheben in Deutschland 349 Kreditinstitute bei großen Summen ein Verwahrentgelt für Tagesgeld- und Girokonten. Für den Zeitraum von Ende Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 entspricht dies eine Zunahme von 171 Kreditinstituten.

Quellen[Bearbeiten]

  • Christof Morscher, Andreas Horsch: Nominelle Negativzinsen. In: Wirtschaftsdienst. Nr. 2, 2015, S. 148–150.