Zins

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Zins (lat. census Abschätzung) ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Gegensatz ist der Negativzins.

Etymologie[Bearbeiten]

Das Wort Zins ist ein Lehnwort aus einer früheren Vermögens- oder Einkommensabgabe (census, wörtlich „Abschätzung“, von censere, „schätzen“), woraus sich zur Zeit der Merowinger der Zensus als Synonym für Abgaben entwickelte. Der Zinsschuldner (Censit) hatte diese Abgabe entweder in Getreide („Korngült“), sonstigen Naturalien („Küchenzinsen“; Eier, Gänse, Hühner), als Pachtzins, Erbzins (heute Erbpacht) oder in Geld zu bezahlen („Pfennigzins“). Hiermit erfasste man alle Natural- oder Geldabgaben besitz-, personen- oder hoheitsrechtlicher Art. Heute steht das Wort „Zensus“ für eine Volkszählung.

Quellen[Bearbeiten]

  • Otmar Issing: Einführung in die Geldtheorie. 2011, ISBN 978-3-8006-3810-9