Niederungsburg

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Der Begriff Niederungsburg (auch Flachlandburg oder Tieflandburg genannt) bezeichnet nach der topographischen Burgtypologie Burgen, die im Flachland oder in einer Talsohle liegen. Sie werden grundlegend von den Höhenburgen unterschieden, die auf natürlichen Anhöhen errichtet sind. In Deutschland sind etwa 34 Prozent der nachgewiesenen Burganlagen Niederungsburgen.

Da Niederungsburgen nicht den Verteidigungsvorteil einer natürlichen Höhenlage haben, wurden bevorzugt andere gut zu verteidigende Bauorte gewählt, wie beispielsweise Fluss- oder Seeinseln oder Sumpfland. Fehlten solche natürlichen Hindernisse, kam den künstlichen Annäherungshindernissen, wie wassergefüllten oder trockenen Gräben, Wällen, Palisaden und Ringmauern eine erhöhte Bedeutung zu. Für die Überhöhung gegenüber dem umliegenden Gelände wurden künstliche Erdaufschüttungen angelegt (wie bei der Motte), und auch Wehrtürme erfüllten diesen Zweck.

Die frühmittelalterlichen Anlagen (unter anderem slawische und sächsische Burgen) haben oft einen schmalen tiefen Graben und hohe und steile Erdwälle.

Niederungsburgen sind naturgemäß vor allem in Tiefebenen anzutreffen, so beispielsweise im Norddeutschen Tiefland oder in den Niederlanden. Aber auch in Gebirgslandschaften wurden vereinzelt Niederungsburgen angelegt, beispielsweise im Tal als Inselburg auf einer Flussinsel (zum Beispiel Burg Pfalzgrafenstein).