Notstandsverfassung

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Als Notstandsverfassung bezeichnet man Rechtsvorschriften, die das Ergreifen außerordentlicher Maßnahmen wie eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Notsituationen ermöglichen.

Deutschland[Bearbeiten]

In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Notstandsverfassung vor allem aus den am 30.05.1968 als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag (BT) verabschiedeten Notstandsgesetzen, die den Notstand, den Verteidigungsfall, Spannungsfall und Katastrophenfall regeln. Der Notstand kann nach der deutschen Regelung in Kraft treten, wenn eine äußere Bedrohung einen normalen demokratischen Entscheidungsprozess behindert, also zum Beispiel Bundestag oder Bundesrat nicht mehr zusammentreten können. Für diesen Fall übernimmt der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) wesentliche Parlamentsfunktionen.

Zur Notstandsverfassung gehören Regelungen bezüglich:

Auch die Regelungen für den Gesetzgebungsnotstand (Art. 81 GG) gehören zur Notstandsverfassung.

Quellen[Bearbeiten]

  • Boris Spernol: Notstand der Demokratie. Der Protest gegen die Notstandsgesetze und die Frage der NS-Vergangenheit. Klartext, Essen 2008, ISBN 978-3-89861-962-2.