Proskription

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Die Proskription (von lat. proscriptio ‚Bekanntmachung‘, ‚Achterklärung‘) war im antiken Rom die Ächtung einer Person. Diese durfte nach römischem Recht von jedem getötet werden und ihre Hinterlassenschaft fiel dem Staat zu. Die Namen der geächteten Personen wurden öffentlich ausgehängt und oft gab es eine Belohnung für denjenigen, der einen Proskribierten tötete.

Die Proskriptionen Sullas[Bearbeiten]

Im Kampf zwischen den Optimaten unter Lucius Cornelius Sulla und den Popularen um Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna kam es in Rom zu zahlreichen Morden an den politischen Gegnern. Nach Übernahme der Diktatur nutzte Sulla dann die Proskription, um diese Taten von seiner Seite aus zu legalisieren, sowie um weitere Feinde zu vernichten und deren Vermögen einzuziehen. Manche Anhänger Sullas nutzten die Gelegenheit, sich persönlich am Hab und Gut der Unglücklichen zu bereichern. Die daraus resultierenden Feindschaften und Rechtsstreitigkeiten wirkten nach dem Abgang Sullas noch mehrere Jahrzehnte nach und trugen entscheidend zur Schwächung der Republik bei.

Quellen[Bearbeiten]

  • Jochen Bleicken: Zwischen Republik und Prinzipat. Zum Charakter des Zweiten Triumvirats. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1990, ISBN 3-525-82471-8 (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Philologisch-Historische Klasse, Folge 3, 185).