Provinzialverband der Rheinprovinz

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Der Provinzialverband der Rheinprovinz war von 1887 bis 1953 ein Provinzialverband mit Sitz in Düsseldorf, der als Zweckverband der rheinischen Kreise Aufgaben der Kommunalen Selbstverwaltung wahrnahm. Zu den Aufgaben gehörten Bau und Unterhalt von Staatschausseen, Einrichtungen der Sozialfürsorge, Regelung des Wohnungs- und Siedlungswesens, Förderung von Wissenschaft und Kunst.

Rechtsgrundlage für den Provinzialverband der Rheinprovinz war die von Preußens Innenminister Robert Viktor von Puttkamer am 1. Juni 1887 (GS. 249) erlassene Provinzialordnung. Infolge der Aufteilung der Provinz nach dem Zweiten Weltkrieg gingen die Aufgaben und Einrichtungen des Provinzialverbandes im nördlichen Rheinland-Pfalz und im Saarland 1947 an andere Träger über. Durch Gesetz von 1953 übernahm der Landschaftsverband Rheinland die Aufgaben und Einrichtungen des Provinzialverbandes.