Landschaftsverband Rheinland
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist einer der beiden 1953 gebildeten Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln. Er übernahm 1953 die dort gelegenen Einrichtungen und Aufgaben des Provinzialverbandes der Rheinprovinz.
Der LVR nimmt als höherer Kommunalverband im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben für ein Gebiet mit knapp 10 Millionen Einwohnern wahr. Er finanziert sich durch eine Umlage, die seine Mitgliedskörperschaften erbringen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den nordrhein-westfälischen Landesteil Rheinland mit den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf und entspricht damit dem historischen nördlichen Teil der ehemaligen preußischen Rheinprovinz. Der LVR ist Mitglied im Deutschen Städtetag, im Deutschen Landkreistag und im Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Organisation[Bearbeiten]
Rechtliche Grundlagen[Bearbeiten]
Der LVR arbeitet auf Grundlage der Landschaftsverbandsordnung Nordrhein-Westfalen (LVerbO) von 1994. Die LVerbO legt die Struktur der politischen Gremien und die Aufgaben der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen fest. In diesem Rahmen besitzt der LVR eine eigene Satzung.
Mitgliedskörperschaften[Bearbeiten]
Mitglied im LVR sind gemäß Landschaftsverbandsordnung alle kreisfreien Städte und Kreise im Verbandsgebiet.
Kreise und ihnen gleichgestellte Gebietskörperschaften
- Kreis Düren
- Rhein-Erft-Kreis
- Kreis Euskirchen
- Kreis Heinsberg
- Kreis Kleve
- Kreis Mettmann
- Rhein-Kreis Neuss
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Kreis Viersen
- Kreis Wesel
- Städteregion Aachen
- Bonn
- Duisburg
- Düsseldorf
- Essen
- Köln
- Krefeld
- Leverkusen
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Oberhausen
- Remscheid
- Solingen
- Wuppertal
Politische Vertretung[Bearbeiten]
Landschaftsversammlung[Bearbeiten]
Oberstes Gremium des LVR ist die Landschaftsversammlung Rheinland (auch bekannt als Rheinischer Rat), die in der Tradition des Provinziallandtags der Rheinprovinz steht. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedskörperschaften. Die politische Zusammensetzung wird nach den Kommunalwahlen jeweils angepasst. Die Landschaftsversammlung beschließt den Haushalt des LVR, wählt den Landesdirektor, die Landesräte und den Landesausschuss und richtet Fachausschüsse ein. Vorsitzende der Landschaftsversammlung ist seit 2018 Anne Henk-Hollstein (CDU).