Raumordnung

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Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum abzustimmen, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten. Raumplanung dient der Raumordnung im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Zwischen Raumordnung und Raumplanung bestehen jedoch viele inhaltliche und historische Querverbindungen.

Begriffsgeschichte[Bearbeiten]

Der Begriff Raumordnung wurde in Deutschland ab 1927 von dem Regierungsbaumeister Gustav Langen benutzt und als Raumstruktur verstanden, die durch querschnittsorientierte, raumbezogene Planung (Landesplanung) angestrebt wird. Der Bauingenieur Waldemar Nöldechen übernahm den Begriff 1931 in die praktische Tätigkeit als Landesplaner in Sachsen, Oberschlesien, der Rheinpfalz und der Saarpfalz. Mit dem „Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand“ vom 29. März 1935 fand der Terminus auch Eingang in das öffentliche Recht des Deutschen Reichs, um eine Reichsstelle für Raumordnung zu begründen und ihr eine Tätigkeitsgrundlage zu verschaffen.