Rechtsanwaltskammer (Österreich)

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In Österreich bestehen neun vollständig unabhängige Rechtsanwaltskammern (kurz RAK). Diese bilden für jedes Bundesland die weitestgehend eigenverantwortliche Standesvertretung aller niedergelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie der als europäische Rechtsanwälte im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätigen ausländischen Rechtsanwälte während dieser Tätigkeit im jeweiligen Bundesland (§ 7 EIRAG).

Ihren Sitz hat die jeweilige Rechtsanwaltskammer in acht Bundesländern in der jeweiligen Landeshauptstadt, nur in Vorarlberg befindet sich der Sitz in Feldkirch, wo sich mit dem Landesgericht Feldkirch auch das höchste Organ der Rechtsprechung in Vorarlberg befindet (Vorarlberger Rechtsanwaltskammer).

In Österreich gab es 6216 eingetragene Rechtsanwälte mit Ende 2016. Die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer ist die des Bundeslandes Wien. Der Anteil an Frauen beträgt bei den eingetragenen Rechtsanwälten 22%. Von den 6216 eingetragenen Rechtsanwälten sind lediglich 1,35% (84 Personen) niedergelassene europäische Rechtsanwälte (zum Vergleich, in Liechtenstein sind rund 10% der Rechtsanwälte niedergelassene europäische Rechtsanwälte, davon über 60% aus Österreich).