Rechtsrheinisch

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Rechtsrheinisch ist eine feststehende geographische Lagebezeichnung für diejenigen Gegenden in Deutschland, die an dem in Stromrichtung rechten Ufer des Rheins gelegen sind. Da der Rhein in allgemeiner Nordrichtung fließt, sind somit Gebiete östlich des Rheins gemeint. Nachweisbar ist der Begriff für den Stromabschnitt, in dem auch das linke Rheinufer zu Deutschland gehört. Namentlich werden Stadtteile von Köln, Bonn (dort werden die rechtsrheinisch gelegenen Stadtgebiete auch als Schäl Sick bezeichnet) und Mainz als rechtsrheinisch bezeichnet, siehe auch rechtsrheinische Stadtteile von Mainz. Auch die Städte Duisburg und Düsseldorf haben Stadtteile auf beiden Seiten des Rheins.

Die Gegend am linken Rheinufer wird entsprechend als linksrheinisch bezeichnet, aus französischer Sicht als cisrhenanisch („diesseits des Rheins“), siehe Cisrhenanische Republik. Das rechtsrheinische Gebiet liegt von Frankreich aus transrhenanisch („jenseits des Rheins“).

Die beiden Bahnstrecken an den Ufern des Mittelrheins werden in diesem Sinn Rechte Rheinstrecke und Linke Rheinstrecke genannt.