Orographisch links und rechts

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Die orographisch linke Seite eines Fließgewässers ist jene Seite, die sich in Fließrichtung – also flussabwärts von der Quelle zur Mündung hin gesehen – links befindet. Die gegenüberliegende Seite bezeichnet man demzufolge als orographisch rechte Seite. Die Bezeichnungsweise rührt vom geowissenschaftlichen Fachgebiet der Orographie her, der Lehre des Höhenprofils, wird aber besonders in der Hydrographie verwendet.

Verwendung[Bearbeiten]

Verwendet wird diese Bezeichnung für „linkes und rechtes Ufer“. Auch die Nebenflüsse eines Stromes werden in der Limnologie, der Lehre der Binnengewässer, danach eingeteilt. Zum Beispiel ist der Main ein rechter Nebenfluss des Rheins, die Mosel ein linker; die Flüsse Save und Theiß sind jeweils der wasserreichste rechte beziehungsweise linke Zubringer der Donau. Bei Seen bezeichnet man entsprechend die Abflussrichtung. Den Begriff verwendet man auch allgemeiner in der Geographie, auch in einem Tal sind die orographisch linke und rechte Seite in Fließrichtung des Talgewässers (also talauswärts) betrachtet, man spricht also zum Beispiel von linkem Hang oder rechtem Gipfelgrat.

Als Bezeichnung für die zwei Seiten eines Flusses wird in geowissenschaftlichen Texten meist nur einfach „links“ und „rechts“ verwendet; der oft in sich um Präzision mühenden allgemeinsprachlichen Texten davor noch benutzte Zusatz „orographisch“ ist in der Fachsprache unnötig, weil eine eindeutige Definition vorliegt und auch bekannt ist. Dass auch die Alltagssprache durchaus dieser sparsameren Redeweise folgen kann, zeigt die Einteilung der Städte beiderseits des Rheins von Basel bis zum Niederrhein in links- und rechtsrheinische, die gängig und verständlich ist, desgleichen die Rive Gauche und Droite von Paris oder Linke und Rechte Altstadt Salzburgs.