Sachenrecht
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Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden. Zu den Sachen gehören dabei die beweglichen Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
Rechtsfamilien[Bearbeiten]
Common law[Bearbeiten]
Deutscher Rechtskreis[Bearbeiten]
- Sachenrecht (Deutschland)
- Sachenrecht (Liechtenstein)
- Sachenrecht (Österreich)
- Sachenrecht (Schweiz)