Sittengesetz

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Sittengesetz ist als Bezeichnung für eine ethische Norm ein Begriff der Philosophie, der Theologie und der Rechtswissenschaft. In der Philosophie versteht man unter Sittengesetz im Anschluss an die Begriffsverwendung Immanuel Kants ein von positiven Gesetzen und Konventionen unabhängiges, als objektiv existierend und überzeitlich betrachtetes „Gesetz“, das in manchen philosophischen Lehren als Teil einer verpflichtenden Natur- oder Seinsordnung betrachtet wird. In der katholischen Moraltheologie bezeichnet der Ausdruck eine naturgegebene, für den vernunftbegabten Menschen einsichtige und verpflichtende ethische Ordnung. Im verfassungsrechtlichen Verständnis umfasst das Sittengesetz alle sittlichen Normen, die als Allgemeingut der Zivilisationen weltweit anerkannt sind.

Kant[Bearbeiten]

Kant verwendete die Ausdrücke moralisches Gesetz und Sittengesetz synonym. Er bezeichnet damit das von ihm angenommene Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft, das ein Handeln nach universalisierbaren Maximen gebietet. Dieses Gebot ist im kategorischen Imperativ formuliert, der fordert, dass eine Maxime nur dann gültig ist, wenn sie zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gemacht werden kann. Unter moralischen Gesetzen im Plural versteht Kant die einzelnen moralischen Normen, die mit dem Sittengesetz übereinstimmen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Karl Hörmann: Natürliches sittliches Gesetz, in: Lexikon der christlichen Moral, 1976, Sp. 1125–1150.